Zugangsvoraussetzungen

für den Heilpraktiker für Psychotherapie

Block 1:

- das 25. Lebensjahr vollendet haben
- ein polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate, abgeben
- ein ärztliches Zeugnis, nicht älter als 3 Monate, abgeben
- eine Erklärung darüber, dass gegen die antragstellende Person kein                   
  gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches                    
  Ermittlungsverfahren anhängig ist
- den Nachweis über mindestens einen Hauptschulabschluß
 

Block 2
- Die Bereitschaft sich mit sich selbst auseinanderzusetzen und für neue          
  Lösungsmöglichkeiten offen zu sein.
- In den Übungen sich sowohl als Klient, wie auch als Therapeut oder Berater    
   zur Verfügung zu stellen.
- Normale psychische Belastbarkeit
- Sollten Sie gerade in psychotherapeutischer Behandlung sein oder derzeit         
  Psychopharmaka (Antidepressiva o. Ä.) einnehmen, so ist die Teilnahme an      
  Block 2 nur mit der Zustimmung Ihres Therapeuten möglich.


Block 3:
Voraussetzungen: die Teilnahme an Block 1. Es können auch Schüler von anderen Schulen teilnehmen, die sich intensiv auf die schriftliche und mündliche Prüfung vorbereiten wollen.


Bei Interesse an der Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie, fordern Sie bitte unsere ausführliche kostenlose Infomappe an.


Heilpraktiker für Psychotherapie  Ausbildungsaufbau.

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