Zugangsvoraussetzungen
für den Heilpraktiker für Psychotherapie
Block 1:
- ein polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate, abgeben
- ein ärztliches Zeugnis, nicht älter als 3 Monate, abgeben
- eine Erklärung darüber, dass gegen die antragstellende Person kein
gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches
Ermittlungsverfahren anhängig ist
- den Nachweis über mindestens einen Hauptschulabschluß
Block 2
- Die Bereitschaft sich mit sich selbst auseinanderzusetzen und für neue
Lösungsmöglichkeiten offen zu sein.
- In den Übungen sich sowohl als Klient, wie auch als Therapeut oder Berater
zur Verfügung zu stellen.
- Normale psychische Belastbarkeit
- Sollten Sie gerade in psychotherapeutischer Behandlung sein oder derzeit
Psychopharmaka (Antidepressiva o. Ä.) einnehmen, so ist die Teilnahme an
Block 2 nur mit der Zustimmung Ihres Therapeuten möglich.
Block 3:
Voraussetzungen: die Teilnahme an Block 1. Es können auch Schüler von anderen Schulen teilnehmen, die sich intensiv auf die schriftliche und mündliche Prüfung vorbereiten wollen.
Bei Interesse an der Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie, fordern Sie bitte unsere ausführliche kostenlose Infomappe an.
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